Unsere Praxis ist eine zugelassene Untersuchungstelle für Fliegerärztliche Untersuchungen der Klassen I und II und LAPL für Hobby- und Berufspiloten. Die Abrechnung erfolgt nach der gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und dem jeweiligen eventuellen Zusatzaufwand, der sich nach dem Gesundheitszustand des Antragstellers richtet.
ANTRAG AUF AUSSTELLUNG
Anträge auf Tauglichkeitszeugnisse unterliegen einem von den Behörden festgelegten Format. Wir bitten Sie, den Antrag über die Downloadbuttons unterhalb dieses Textes herunterzuladen, auszufüllen und nach Möglichkeit VOR dem vereinbarten Termin bei uns einzureichen.
Bitte vereinbaren Sie unbedingt vorab einen Untersuchungstermin. Damit wir erste Schritte bereits einleiten können, bitten wir vor Ihrem Termin um Zusendung des Antrags auf Austellung eines Tauglichkeitszeugnisses, einer Ausweiskopie und eines bestehenden Medicals falls vorhanden.
Bei Erstuntersuchung Klasse 2 und Nachuntersuchung Klasse 1 benötigen Sie außerdem eine Augenfachärztliche Untersuchung, sollten Sie eine Sehhilfe haben (Erstuntersuchung) oder zwischenzeitlich eine Sehhilfe benötigen (Nachuntersuchung).
Zur Untersuchung selbst empfehlen wir das Tragen von lockerer, bequemer Kleidung, vor allem, wenn ein Belastungs-EKG notwendig ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antragssteller/Innen müssen zur Untersuchung folgende Unterlagen vorlegen:
- Antragsformular
- Identitätsnachweis
- Bisheriges Medical-Zeugnis und Pilotenlizenz für den Fall der Lizenzverlängerung
- Brillenpass, bzw. -verordnung falls Sehhilfe vorhanden
- Unterzeichnete Erklärungen über:
– medizinische Fakten (Krankengeschichte)
– Untersuchungen zum Erwerb eines Tauglichkeitszeugnisses zu einem früheren Zeitpunkt (Angabe des Untersuchenden und des Ergebnisses)
– in der Vergangenheit ausgesetzte oder widerrufene Tauglichkeitszeugnisse sowie festgestellte Untauglichkeit